Alle Kinder in unserem Verein müssen vor allen Arten der Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, bestmöglich geschützt werden. Daher hat sich der Verein ein Präventionskonzept gegeben, das darauf abzielt, den Kindern ein unbeschwertes Vereinsleben zu ermöglichen. Der FC 99 hat bereits eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Fachbereich Jugend des Landkreises Sigmaringen angestoßen.
Der FC 99 verlangt von seinen Trainern und Trainerinnen die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, das Bekenntnis zum Ehrenkodex und das Unterzeichnen der Verpflichtungserklärung, den Vorstand sofort zu informieren, sollte ein Verfahren nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 184i, 201a, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB gegen sie eingeleitet werden.
IN BEARBEITUNG